Beschreibung
Wenn auf einem Boot ein Funkgerät vorhanden muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen. Das UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine Schiffsfunkstelle zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 (Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen „binnenwärts der Grenze der Seefahrt“) teilzunehmen.
Ein in Deutschland erworbenes UKW-Sprechfunkzeugniss Binnenfunk (UBI) ist in allen Ländern, welche der regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk beigetreten sind, gültig. Dies sind: Belgien, Bulgarien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn.
Um das UBI zu erwerben, werden folgende Anforderungen bei der Prüfung gestellt:
• Mindestalter 15 Jahre (14 Jahre + 9 Monate am Tag der Prüfung)
• 1 Passfoto
• Fotokopie des Personalausweises
• Fotokopie von bereits erworbenen Sprechfunkzeugnissen
Für die Inhaber des SRC und LRC ist die theoretische und praktische Prüfung verkürzt. Es ist auch möglich UBI mit SCR in einem UBI/SRC Kombikurs zu machen. Bei der theoretischen Prüfung musst du einen Fragebogen mit 22 Fragen (aus 130 Multiple Choice Fragen) beantworten. Hierfür ist eine Stunde Zeit.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle gelöst werden. Anforderungen:
• Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
• Aussenden von Not,- Dringlichkeit, -Sicherheits, Routine -und Textmeldungen, in deutscher Sprache
• Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der UKW Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle (Grundeinstellung, Kanalwahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
• Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)
In den Aufgabenbereichen müssen entsprechende Kenntnisse nachgewiesen werden.