SRC

350,00 

Lieferzeit: ca. 3-4 Werktage

exkl. aller Gebühren, internes Lehrmaterial; nach Absprache Üben am Funkgerät während der Geschäftszeiten möglich.

Artikelnummer: n. v. Kategorie:

Beschreibung

Wenn auf einem Boot ein Funkgerät vorhanden muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen. Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis SRC (Short Range Certificate), berechtigt zur Ausübung des mobilen Seefunkdienstes bei Seefunkstellen für UKW Funkanlagen und Einrichtungen des GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System /im deutschen: weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem), auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen (unsere Sportboote). Im UKW Bereich sind Reichweiten bis ca. 40 Seemeilen möglich. Das SRC ist nicht für den Binnenfunk zulässig. Das SRC hat internationale Gültigkeit und ist unbefristet gültig.
Um das UBI zu erwerben, werden folgende Anforderungen bei der Prüfung gestellt:
• Mindestalter 15 Jahre (14 Jahre + 9 Monate am Tag der Prüfung)
• 1 Passfoto
• Fotokopie des Personalausweises
• Fotokopie von bereits erworbenen Sprechfunkzeugnissen
• Englischkenntnisse sind zwingend erforderlich
Für die Schulung zum SRC werden mindestens 3 Abende für je ca. 3 Stunden Theorie- und Praxisunterricht an unserer Schulungsanlage benötigt. Wir verwenden Seefunkgeräte wie sie auch in der Prüfung genutzt werden. Du Lernst neben der Funktheorie auch den Ablauf verschiedener Funksprüche, das Internationale Funkalphabet sowie die Bedienung und die Einstellung der Geräte.
In der theoretischen Prüfung musst du einen Fragebogen mit 24 Fragen (aus 180 Multiple Choice) beantworten. Hierfür hast du 30 min Zeit.
Auch muss ein englischer Text (von 27 möglichen), der diktiert wird, dann schriftlich ins Deutsche übersetzt werden. Hierfür sind 15 Minuten Zeit. Dann folgt ein Deutscher Text (von 27 möglichen) der schriftlich ins Englische übersetzt werden muss. Auch hierfür sind 15 Minuten Zeit.
Bei der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Seefunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden.
Aussenden von Not,- Dringlichkeit, -Sicherheits und Routinemeldungen im GMDSS, in englischer Sprache, an einer Seefunkanlage.
Folgende Pflichtaufgaben:
• Editieren eines DSC Controllers
• Senden eines Notalarms
• Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC Notalarms
• Weiterleitung eines Notalarms und Information an die Seefunkstelle in Not
• Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms
• Senden eines Dringlichkeitsanrufes
• Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
• Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung

Termine SRC

UBI / SRC Funk bzw. Kombikurs:

Start 10.01.2025 von 18 – 20 Uhr
Start 31.01.2025 von 18 – 20 Uhr
Start 14.02.2025 von 18 – 20 Uhr
Start 14.03.2025 von 18 – 20 Uhr
Start 11.04.2025 von 18 – 20 Uhr